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ASP prüft neue Pappelsorten
Für Energiewälder dürfen nur Steckhölzer von Balsampappelhybriden in Verkehr gebracht werden, die nach dem Forstvermehrungsgutgesetz der Kategorie »geprüft« entsprechen.
Diese Forderung des Verbraucherschutzes ist bedeutsam, da Pappelsorten nicht wie "normale" Forstpflanzen an äußeren Merkmalen zu erkennen sind, sich aber bei Produktionsleistung, Krankheitsresistenz oder Stockausschlagfähigkeit unterscheiden.
Das Sortenspektrum für Energieholzanbauten ist wegen der vor Jahrzehnten in Deutschland eingestellten Züchtungsaktivitäten begrenzt. Derzeit werden überwiegend drei Klone angebaut.
Um die Sortenbasis zu erweitern, überprüft das ASP im Rahmen des FASTWood-Projekts die Kurzumtriebstauglichkeit alter Stammholzsorten sowie ausgewählter ausländischer Sorten. Dazu werden alte Pappelsorten auf Versuchsflächen erfasst, Steckholzmaterial gewonnen, in Mutterquartieren vermehrt und in Testfeldern ausgepflanzt. Im Projekt P 30 sind vorrangig ausländische Pappelklone in Prüfung. Grundsätzlich dürfen Baumschulen in Deutschland nur europäische Sorten, die den Anforderungen der Kategorie "geprüft" der EU-Richtlinie 1999/105 entsprechen, veräußern.
Die Sorten Pegaso, Monviso, Sirio, AF2, AF6 und AF8 sind derzeit noch in Italien in Prüfung und daher noch nicht vertriebsfähig. Erste Ergebnisse heimischer Anbauversuche zeigen, dass diese Sorten nicht wüchsiger sind als die bisher angebauten Max-Klone.
Beim Bezug geprüfter Pappelklone aus anderen Regionen der EU muss hinterfragt werden, ob sie unter unserem Klima ähnlichen Bedingungen geprüft wurden. Versuchsglieder mit in Belgien geprüften Sorten fielen auf Grund großer Pilzanfälligkeit flächig aus.
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